Autismus

Alle Erscheinungsbilder des Autismus, wie z. B. Asperger, high functioning autism oder frühkindlicher Autismus, werden seit 2014 unter dem gemeinsamen Begriff Autismus-Spektrum-Störung zusammengefasst. Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, ein Handicap, das die Klienten ein Leben lang begleiten wird.
Wir versuchen, Verbindungen zwischen den verschiedenen Welten der Autisten und der neurotypischen Menschen herzustellen, weshalb uns insbesondere die Eltern oft auch als Dolmetscher ihrer Kindern bezeichnen.
Neben der Aufklärung und Beratung der Eltern und weiteren Bezugspersonen nimmt die Zusammenarbeit mit den Autisten großen Raum ein. Durch eine individuelle, am Autismus orientierte Persönlichkeitsarbeit erfahren die Klienten viel über sich und ihre spezielle Diagnose Autismus. Wir erarbeiten Mechanismen, die hilfreich sein können, um dem täglichen Stress zu begegnen.
Viele alltagstaugliche Kompetenzen sollen die Autisten befähigen, sich in Zeit und Raum zu Recht zu finden, Handlungen gut zu planen und in sozialen Gemeinschaften ihren Platz zu erobern. Fizzle und Fiete sind unsere ausgebildeten Therapiehunde. Die tiergestützte Arbeit öffnet uns viele Türen, hinter denen spannende, gemeinsame Aktionen stehen.
Mit den unterschiedlichsten Methoden, wie z. B. TEACCH, systemische Beratung, bildhafte Darstellungen oder Sozialgeschichten, wird die Persönlichkeit des Autisten jedoch immer in den Vordergrund gestellt. Eine gute Netzwerkarbeit, z. B. mit BIS Autismus oder Schulbegleitern, ermöglicht es, dass der Autist von allen Seiten gleichermaßen beraten und betreut wird.

Fakten

Gemäß SGB VIII haben Menschen mit einer schriftlichen Diagnose aus dem Autismus-Spektrum einen Anspruch auf spezifische Begleitung.
Die Sorgeberechtigten, in den meisten Fällen die Eltern, müssen beim Allgemeinen Sozialen Dienst ihres Ortes einen formlosen Antrag auf autismusspezifische Begleitung stellen. Die zuständigen HilfeplanerInnen des Kreises werden den Antrag bearbeiten und Ihnen und der Schnecke einen Bescheid zukommen lassen. Alle Beteiligten stellen dann einen Hilfeplan auf, in dem die individuellen Förderziele für die kommenden Monate festgelegt werden. Die Kosten sind im Sozialgesetzbuch verankert.

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